Früh­behand­lung

Schon im Kindesalter wird der Grundstein für gerade, gesunde Zähne gelegt. Im Rahmen der Früherkennung können bereits im Milchzahn- oder frühem Wechselgebiss Fehlstellungen der Kiefer und Zähne verhindert oder behoben werden. Von Frühbehandlung spricht man, wenn Behandlungsmaßnahmen vor der zweiten Zahnwechselphase des Kindes erfolgen.

Oft geht es hierbei um das Abstellen von schädigenden Angewohnheiten (Habits), wie z. B. Daumenlutschen, Schnullergebrauch im fortgeschrittenen Kindesalter, Wangen- oder Lippenbeißen bzw. -saugen, Kauen an Gegenständen und Mundatmung. Es werden kieferorthopädische Apparaturen, wie z. B. Mundvorhofplatten, eingesetzt, wenn die Angewohnheiten bereits bleibende Spuren hinterlassen haben.

Ebenso kann es sinnvoll sein, Kieferfehlentwicklungen frühzeitig zu behandeln, wie z. B. Unterkiefervorbiss, seitlicher Kreuzbiss, starke Unterkieferrückverlagerung und überzählige Zähne. Eine Behandlung kann auch nach einem Unfall notwendig werden. Die Frühbehandlung kann eine spätere Therapie vereinfachen oder verkürzen. In der Regel werden herausnehmbare Apparaturen eingesetzt, die Therapie erfolgt über einen relativ kurzen Zeitraum.

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