Generell werden kieferorthopädische Leistungen, solange sie in die KIG-Bewertung 3-5 (KIG = kieferorthopädische Indikationsgruppen) fallen, von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Häufig beginnt die Behandlung mit einer herausnehmbaren Zahnspange.
Sind alle bleibenden Zähne vorhanden, wird oft eine feste Zahnspange eingegliedert. Hier gibt es unterschiedliche Varianten. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen nur das Basismodell. Wer ein anderes Bracketsystem bevorzugt (z. B. Keramikbrackets) oder hochwertigere kieferorthopädische Bögen muss mit Zuzahlungen rechnen. Wir klären Sie gern über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle auf.
Häufig übernehmen die gesetzlichen Kassen und die Beihilfe nicht alle Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung mit alternativen Materialien und Techniken. In der Regel gilt aber, dass für unsere gesetzlich versicherten Patienten und Privatpatienten Behandlungen ohne private Zuzahlungen möglich sind. Fragen Sie uns daher bei der Beratung nach diesen Möglichkeiten.
Unsere Priorität ist es, sicherzustellen, dass Sie bzw. Ihr Kind die bestmögliche kieferorthopädische Versorgung erhalten, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget passt. Wir laden Sie herzlich ein, sich für eine umfassende Untersuchung und Beratung in unserer Praxis in Garbsen zu melden. Unser erfahrenes Team wird Ihnen gern bei allen Fragen zu den Behandlungskosten und Finanzierungsoptionen behilflich sein.